1095 - Meerneunauge (Petromyzon marinus) | FFH-Arten in RLP

Steckbrief zur Art 1095 der FFH-Richtlinie

Meerneunauge (Petromyzon marinus)

Gruppe:

Fische und Rundmäuler

Merkmale:

Das Meerneunauge gehört zu den Rundmäulern und damit nicht zu den echten Fischen. Wie auch seine kleineren Verwandten, das Bach- und das Flussneunauge ist es ein „lebendes Fossil“, das sich in den 500 Millionen Jahren seiner Entwicklungsgeschichte kaum verändert hat. Sein aalförmiger, schleimiger Körper ist nicht von Schuppen bedeckt. Das Skelett ist knorpelig und nur gering entwickelt. Es besitzt weder Kiefer noch paarige Flossen oder eine Schwimmblase. Die sieben Kiemenöffnungen bilden zusammen mit dem Auge und dem Nasenloch neun Öffnungen, die dem Tier den Namen Neunauge einbrachten.

Erwachsene Individuen des Meerneunauges sind etwa 90 Zentimeter lang und können eine Körpergröße von 1,20 Meter erreichen. Der Körper ist meist grau bis braungrün gefärbt und auf der Oberseite braun-ockerfarbig marmoriert. Der Saugmund ist anders als beim Bach- und Flussneunauge mit zahlreichen und starken Hornzähnen besetzt, die Mundscheibe ist breiter als der Körper.

Lebensraum:

Das Meerneunauge lebt je nach Entwicklungsstadium in größeren Flüssen und deren Nebengewässern sowie an den atlantischen Meeresküsten Europas und Nordamerikas. Als sogenannter anadromer Wanderfisch schwimmt es zum Laichen vom Meer aus die größeren Flüsse bis in die Oberläufe hinauf. Dabei sucht es saubere, kiesige und gut mit Sauerstoff versorgte Laichbiotope mit stärkerer Strömung (1-2 m/s) und 40 bis 60 Zentimeter Wassertiefe. Fließgewässerbereiche, die als Lebensraum für die Larven des Meerneunauges geeignet sind, zeichnen sich durch ruhigere Strömungsverhältnisse aus und einen hohen Feinsandanteil, dem organische Reste wie zum Beispiel Laub beigemischt sind.

Biologie und Ökologie:

Während seiner etwa dreijährigen parasitisch-räuberischen Lebenszeit im Meer saugt sich das Meerneunauge an Dorschen, Heringen, Lachs, Hai und anderen Meeresfischen fest und ernährt sich von deren Blut und Muskelgewebe. Es raspelt ein Loch in die Haut seiner Opfer und sondert ein Sekret ab, das die Blutgerinnung verhindert und das Gewebe auflöst. Auch Aas gehört zum Speiseplan.

Nach Erreichen der Geschlechtsreife beginnt im Winter und vor allem im zeitigen Frühjahr die Wanderung flussaufwärts zu den Laichgebieten. Das Meerneunauge wandert nachts und legt dabei Strecken von nur wenigen bis zu hunderten von Kilometern zurück. Während des Laichaufstiegs nimmt das Tier keine Nahrung mehr zu sich. Die Laich- und Juvenilgewässer befinden sich meist in der Barben- und Brachsenregion.

Bei Wassertemperaturen von 17°C bis 19°C erfolgt das Ablaichen. Die Laichzeit liegt je nach Gewässertemperatur zwischen April/Mai und Juni/Juli. Meerneunaugen laichen paarweise, nicht in Gruppen wie Bach- und Flussneunauge. Das Männchen säubert mit seinem Saugmund den Laichplatz von Steinen und hebt durch Körperbewegungen eine flache, über 1 m2 große Grube aus. Zur Paarung saugt sich das Weibchen an einem Stein fest, und das Männchen umschlingt es. Bei diesem Vorgang, der etwa alle fünf Minuten wiederholt wird, können bis zu 300 000 etwa einen Millimeter große Eier abgegeben und besamt werden. Der bei der Paarung aufgewirbelte Sand klebt an den Eiern fest und bewirkt ihr Absinken. Die Elterntiere bedecken die Eier in der Regel mit Steinen und Kies. Nach dem Laichen sterben die Elterntiere.

Etwa 3 bis 4 Wochen später siedeln sich die augenlosen Larven, auch Querder genannt, in ruhiger fließendem Wasser an und leben 6 bis 8 Jahre wie Würmer in den gleichen sandig-schlammigen Gewässerbereichen wie auch Bach- und Flussneunauge. Sie ernähren sich von Mikroorganismen, Algen und organischen Schwebstoffen.
 
Nach der Umwandlung zum adulten Tier wandern die dann circa 15 Zentimeter langen Meerneunaugen ins Meer ab.

Verbreitung in Rheinland-Pfalz:

Das Meerneunauge lebt an den atlantischen Küsten Europas und Nordamerikas. Die Vorkommen in Rheinland-Pfalz konzentrieren sich auf den Rhein, den es durchwandert.

Gefährdungen:

Querbauwerke wie Staustufen sind oft unüberwindbare Barrieren beim Laichaufstieg. Solche Wanderungshindernisse und Gewässerverschmutzung sind die Hauptgefährdungsursachen für das Meerneunauge.

Im Zuge von wasserbaulichen Maßnahmen wurden mit dem Hauptstrom verbundene strömungsberuhigte Bereiche, zum Beispiel Nebenarme in den Auen, vom Strom abgetrennt. Dadurch geht ihre Funktion als Lebensraum für das Meerneunauge verloren. Die Veränderung der Fließgeschwindigkeit infolge wasserbaulicher Maßnahmen führt zum Verlust geeigneter Laich- und Larvalhabitate.

Auch durch intensiven Schiffsverkehr können die Sedimentationsprozesse in strömungsberuhigten Bereichen immer wieder gestört werden. Dadurch kann sich die zur Entwicklung notwendige Korngrößenverteilung des Sediments nicht einstellen.

Schutzmaßnahmen:

Im Rhein und seinen größeren Nebengewässern ist die Barrierefreiheit beziehungsweise Durchgängigkeit sicherzustellen, zum Beispiel durch Fischpässe. Altarme sollten oberstromig wieder an den Fluss angeschlossen werden.

Zur Förderung des Meerneunauges sind außerdem eine weitere Verbesserung der Wasserqualität und das Vorhandensein geeigneter Larvalhabitate erforderlich. Die Erhaltung und Wiederherstellung strömungsberuhigter Bereiche, vor allem auch gegenüber dem Wellenschlag durch den Schiffsverkehr, ist anzustreben. Eine über das Temperaturoptimum hinaus gehende technogene Wassererwärmung durch Wärmelasten aus der Industrie, zum Beispiel durch Kraftwerke, sollte vermieden beziehungsweise reduziert werden. Infolge der bisherigen Gewässerschutzmaßnahmen hat sich der Meerneunaugenbestand in Rheinland-Pfalz erheblich verbessert.

Literatur:

Blasel, K. (Bearb.) (2008): Wiederbesiedlungspotenzial für das Meerneunauge (Petromyzon marinus) im Südlichen Oberrheingebiet (Regierungsbezirk Freiburg). Betrachtung der für die Lachswiederansiedlung relevanten Gewässersysteme Rench, Kinzig, Elz/Dreisam und Alter Rhein (Restrhein). Büro für Fischereibiologie und Ökologie. Im Auftrag des Regierungspräsidium Freiburg, Fischereibehörde. 15 pp., Anhang.

Feldhaus, G. (2000): In der Sieg laichen wieder Meerneunaugen. LÖBF-Mitteilungen 3.
 
Freyhof, J.; Weibel, U. (1999): Vorschlag einer Neufassung der Roten Listen der bestandsgefährdeten Neunaugen und Fische (Petromyzontiformes; Teleostei) in Rheinland-Pfalz sowie ein Verzeichnis aller vorkommenden Arten. Fauna und Flora in Rheinland-Pfalz 9(1): 199-209.
 
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Meyer, L.; Beyer, K. (2002): Zum Laichverhalten des Meerneunauges (Petromyzon marinus) im gezeitenbeeinflussten Unterlauf der Luhe (Niedersachsen). Verhandlungen der Gesellschaft für Ichthyologie 3: 45-70.

Pelz, G. R.; Brenner, T. (Bearb.) (2000): Fische und Fischerei in Rheinland-Pfalz. Ministerium für Umwelt und Forsten Rheinland-Pfalz, Mainz (Hrsg.). 258 pp. Ergänzungsheft (2003). 14 pp.

Petersen, B.; Ellwanger, G.; Bless, R.; Boye, P.; Schröder, E.; Ssymank, A. (Bearb.) (2004): Das europäische Schutzgebietssystem Natura 2000. Ökologie und Verbreitung von Arten der FFH-Richtlinie in Deutschland. Bd.2: Wirbeltiere. Schriftenreihe für Landschaftspflege und Naturschutz 69/2. Bundesamt für Naturschutz, Bonn (Hrsg.): 296-300.
 
Wünstel, A.; Mellin, A.; Greven, H. (2001): Meerneunaugen (Petromyzon marinus) in der Dhünn, NRW. Decheniana 154: 81-83.

Stand: 23.10.2017